Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung nach G 607 für Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO) – alle zwei Jahre.
„Das macht doch der TÜV mit“ – leider nein.
Die Gasprüfung nach DVGW G 607 ist seit 2022 eine eigenständige Prüfung,
unabhängig von der Hauptuntersuchung. Beides hängt nicht mehr zusammen: Die
HU-Plakette bekommen Sie auch ohne gültige Gasprüfung – und die Gasprüfung
bekommen Sie nicht automatisch dazu. Durchführen darf sie nur ein
anerkannter Sachkundiger nach G 607.
Deshalb sind es zwei Termine – und einen davon nehme ich Ihnen ab: Ich komme
dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht, prüfe in 30 bis 45 Minuten und trage das
Ergebnis sofort ins Prüfbuch ein.
Das ist auch eine Sorge weniger vor der Hauptuntersuchung: Wer die
Gasanlage vorher geprüft hat, fährt entspannt hin – dort geht es dann nur noch
um Bremsen, Licht und Rost.
Die beiden Daten werden oft verwechselt: 2022 wurde die Gasprüfung
aus der Hauptuntersuchung herausgelöst, 19.06.2025 war die Frist für die
erste eigenständige Prüfung.