Tipp: Grill & Heizstrahler gleich beim Wohnmobil-Termin mitprüfen – 19 € je Gerät•Termin buchen →
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Gasgrill, Heizstrahler & Katalytofen prüfen lassen – mobil in München

Ich prüfe Ihre Flüssiggas-Geräte für draußen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 612 – im Garten, auf der Terrasse, am Stellplatz oder auf dem Campingplatz. Mit schriftlicher Prüfbescheinigung, auf Wunsch gleich zusammen mit der Gasprüfung Ihres Wohnmobils.

Kurz gesagt: Für privat genutzte Gasgrills, Heizstrahler und Katalytöfen ist die Prüfung freiwillig – eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist sie trotzdem, denn Schlauch, Druckregler und Anschlüsse altern, auch wenn das Gerät im Winter nur in der Garage steht. Bei mir kostet die Prüfung 49 € inklusive einem Gerät und Anfahrt im Großraum München, jedes weitere Gerät 19 €. Lassen Sie Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen prüfen, nehme ich Grill & Co. für 19 € je Gerät gleich mit.

Welche Geräte ich prüfe

Das DVGW-Arbeitsblatt G 612 gilt für ortsveränderliche Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien – also Geräte mit Gasflasche, die nicht fest eingebaut sind:

GasgrillsVom kleinen Tischgrill bis zum großen Grillwagen – mit Flasche, Schlauch und Druckregler.
Terrassen- und HeizstrahlerPilzstrahler und Standheizstrahler für Terrasse, Balkon oder Garten.
KatalytöfenWie sie im Vorzelt oder auf der Terrasse genutzt werden.
Weitere FreizeitgeräteZum Beispiel Gas-Hockerkocher oder Campingkocher mit Flaschenanschluss – fragen Sie einfach.
Nicht nach G 612: Die fest eingebaute Gasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen prüfe ich nach G 607. Gewerblich genutzte Geräte – Heizstrahler im Biergarten, Grill am Marktstand, Gastronomie – fallen unter die DGUV Regel 110-010. Für die Hausgasanlage ist ein Installateur zuständig.

Was ich prüfe

Die Prüfung dauert für das erste Gerät rund eine halbe Stunde, jedes weitere geht schneller. Ich schaue mir unter anderem an:

  • Schlauchleitung: Zulassung, Herstelldatum, Risse, Knicke und poröse Stellen.
  • Druckregler: passender Typ und Ausgangsdruck für das Gerät, Alter und Zustand.
  • Anschlüsse und Verschraubungen: Dichtheit an Flasche, Regler und Gerät.
  • Gerät: Zündung, Flammbild, Zündsicherung, sofern vorhanden, und der sichere Stand – bei Heizstrahlern auch die Kippsicherung.
  • Aufstellung: Abstand zu brennbaren Teilen und wo die Flasche steht.

Das Ergebnis halte ich schriftlich fest. Sie bekommen eine Prüfbescheinigung mit Datum, Gerät und Befund.

Warum prüfen, wenn es freiwillig ist?

Die häufigste Ursache für austretendes Gas ist nicht das Gerät, sondern die Verbindung dazwischen: ein spröder Schlauch, ein alter Regler, eine Dichtung, die nach dem Flaschenwechsel nicht mehr sitzt. Von außen sieht man das oft nicht. Bei der Prüfung fällt es auf, bevor es zum Problem wird.

Dazu kommt der Nachweis: Fragt ein Campingplatz, ein Vermieter oder Ihre Versicherung, ob das Gerät in Ordnung ist, haben Sie es schriftlich. Und ist nur der Schlauch oder der Regler zu alt, tausche ich ihn direkt – Sie zahlen nur das Material.

So läuft es ab

  1. Termin buchen. Online unter „Gasgrill & Heizstrahler“ oder telefonisch. Mehrere Geräte geben Sie dort gleich mit an. Steht ohnehin die Prüfung Ihres Wohnmobils an, wählen Sie beim Buchen einfach die Zusatzgeräte dazu.
  2. Geräte bereitstellen. Im Freien, mit angeschlossener Flasche, in der noch Gas ist.
  3. Prüfung vor Ort. Sicht-, Dichtheits- und Funktionsprüfung. Kleine Mängel wie Schlauch oder Regler behebe ich direkt.
  4. Bescheinigung und Bezahlung. Sie bekommen die Prüfbescheinigung und zahlen vor Ort, bar oder per Karte.

Was es kostet

PostenPreis
Prüfung nach G 612 inkl. einem Gerät, Anfahrt bis 45 km und Prüfbescheinigung49 €
Jedes weitere Gerät beim selben Termin19 €
Zusatzgerät beim Wohnmobil- oder Wohnwagen-Termin19 €
Tausch von Schlauch oder Regler beim Terminnur Material
Anfahrt 45 bis 60 km Fahrstrecke+25 € einmalig

Mehrere Nachbarn, eine Kleingartenanlage oder Dauercamper auf einem Platz? Dann lohnt sich ein gemeinsamer Termin – rufen Sie kurz an. Alle Preise sind Endpreise nach § 19 UStG – zur Preisübersicht.

Thomas Walter, GasCheck MUC

Thomas Walter ist DVFG-Sachkundiger nach DVGW G 612 (Sachkunde-Nummer 10074755) und nach G 607 für Wohnmobile und Wohnwagen – mobil in München und Umland. Mehr über mich

FAQ

Häufige Fragen

Für privat genutzte Geräte gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht. Das DVGW-Arbeitsblatt G 612 beschreibt den sicheren Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich und eine freiwillige Prüfung durch einen Sachkundigen. Anders bei gewerblicher Nutzung, etwa in der Gastronomie oder am Marktstand: Dort gilt die DGUV Regel 110-010 mit regelmäßiger Prüfung.
49 € inklusive einem Gerät und Anfahrt im Großraum München bis 45 km Fahrstrecke, jedes weitere Gerät beim selben Termin 19 €. Lassen Sie Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen prüfen, nehme ich Grill, Heizstrahler oder Katalytofen für 19 € je Gerät gleich mit. Zwischen 45 und 60 km kommt einmalig eine Anfahrtspauschale von 25 € dazu.
Eine feste Frist gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Prüfung zu Saisonbeginn, nach langer Standzeit, nach einem Umzug oder wenn Sie Gas riechen. Am einfachsten: Grill und Heizstrahler alle zwei Jahre zusammen mit der Gasprüfung des Wohnmobils mitprüfen lassen.
Stellen Sie das Gerät im Freien bereit, mit angeschlossener Flasche, in der noch Gas ist – sonst kann ich weder Dichtheit noch Funktion prüfen. Wenn Sie wissen, wie alt Schlauch und Druckregler sind, sagen Sie es mir vorher: Dann bringe ich passenden Ersatz gleich mit.
Ist nur der Schlauch oder der Druckregler zu alt oder beschädigt, tausche ich ihn direkt vor Ort – Sie zahlen nur das Material. Bei einem Mangel am Gerät selbst sage ich Ihnen, was zu tun ist, und halte es schriftlich fest. Ein undichtes Gerät sollte bis zur Reparatur nicht mehr benutzt werden.
Ja, aber das ist keine Prüfung nach G 612, sondern eine gewerbliche Prüfung nach DGUV Regel 110-010. Dafür habe ich eine eigene Qualifikation. Preise und Ablauf stehen auf der Seite für Imbisswagen, Foodtrucks und Gastronomie.

Grill, Heizstrahler oder Katalytofen prüfen lassen

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