Tankflaschen im Wohnmobil – Prüfung nach DVGW G 607
Nachfüllbare Tankflaschen wie die Alugas TravelMate haben in vielen Gaskästen die Pfandflasche abgelöst. Seit Juni 2026 stellt die DVGW G 607 erstmals ausdrückliche Anforderungen an sie. Ich prüfe sie mit – 69 € Festpreis inklusive Anfahrt, mobil im Raum München.
Was sich geändert hat – und warum das gut für Sie ist
Bis zur Ausgabe 2022 kamen nachfüllbare Tankflaschen im Regelwerk nicht ausdrücklich vor. Mit der Ausgabe Juni 2026 sind sie durchgehend geregelt.
Sie führt erstmals den Begriff Druckbehälter zur Selbstbefüllung ein und legt konkrete Anforderungen an Fixierung, Versiegelung, Füllanschluss und Ausstattung fest. Auch die Prüfbescheinigung enthält eigene Angaben für diese Behälter – von Hersteller und Baujahr über die werkzeuglose Entnahme bis zum Zustand des Siegels.
- Einheitliche Anforderungen an Befestigung, Versiegelung und Füllanschluss – im Regelwerk nachlesbar
- Eigene Felder in der Prüfbescheinigung – was geprüft wurde, steht schwarz auf weiß im Prüfbuch
- Klare Prüffrist von zehn Jahren für den Behälter selbst
- Kein Aufpreis – die Tankflasche wird im Rahmen der normalen G-607-Prüfung mitgeprüft
Übrigens: Ein nach UN-Regelung 67 zugelassener Tank in Flaschenform ist ausdrücklich keine Tankflasche in diesem Sinne, sondern gilt als Gastank – mit anderen Folgen. Dazu weiter unten mehr.
Was ich an der Tankflasche prüfe
- Werkzeuglose Fixierung im Flaschen- oder Tankkasten. Gummiummantelte Stahlbänder mit Flügelschrauben sind ausdrücklich zulässig – entscheidend ist, dass der Behälter ohne Werkzeug entnommen werden kann
- Versiegelung der Fixierung nach Herstellerangabe. Eine beschädigte Versiegelung oder das Entfernen des Behälters ist eine prüfpflichtige Änderung. Nach bestandener Prüfung bringe ich ein neues Siegel an und dokumentiere es
- Sicherheitskupplung in der Füllanschlussleitung zwischen Behälter und Außenfüllanschluss
- Füllanschluss außen am Fahrzeug, mindestens 500 mm Abstand zu Lüftungseinrichtungen des Wohnraums, zu öffnenden Fensterteilen und jedem Abgasaustritt
- Füllanschlussleitung nach UN-Regelung Nr. 67 – sie darf nicht durch den Wohnraum geführt sein
- Hochdruckschlauch zum Druckregelgerät stetig steigend verlegt
- Vollständige Ausstattung: 80-%-Füllstoppventil, Füllstandsanzeiger, manuelles oder ferngesteuertes Absperrventil, Füllanschluss, Füllanschlussleitung mit Sicherheitskupplung und Sicherheitsventil. Geprüft wird, dass diese Bauteile vorhanden sind
- Die drei vorgeschriebenen Hinweise im Flaschenkasten: „Druckbehälter darf nicht entfernt werden.“ · „Betankung nur im fixierten Zustand zulässig.“ · „Versiegelung des Einbaus nicht zerstören.“
- Herstellungsjahr und Prüffrist des Behälters. Die Prüffrist beträgt zehn Jahre – danach ist kein positives Prüfergebnis mehr möglich
Dazu kommt die komplette übrige Anlage: Dichtheitsprüfung mit rund 150 mbar Luft – nach fünf Minuten Wartezeit für den Temperaturausgleich darf der Druck in weiteren fünf Minuten um höchstens 5 mbar fallen, bei einem Prüfvolumen von mindestens 700 cm³ –, Sichtprüfung von Leitungen, Reglern, Schläuchen und Gaskasten sowie die Funktionsprüfung aller Gasgeräte inklusive Brennprobe und Zündsicherung. Insgesamt 30 bis 45 Minuten.
Nach Einbau, Austausch oder gelöster Befestigung
Das ist der Punkt, den die meisten nicht auf dem Schirm haben – und der Ärger spart, wenn man ihn vorher kennt.
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Einbau, Austausch, gelöste Befestigung
Jeder dieser Eingriffe ist nach Abschnitt 4.6.2 eine prüfpflichtige Änderung – auch das bloße Lösen der Halterung.
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Dichtheits- und Funktionsprüfung
Die Anlage wird auf Dichtheit geprüft, die betroffenen Gasgeräte auf ihre Funktion. Das Ergebnis kommt in eine Prüfbescheinigung.
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Der Turnus läuft weiter
Diese reine Änderungsprüfung ersetzt die Wiederholungsprüfung nicht – und bringt auch keine neue Plakette. Der 24-Monats-Turnus bleibt unverändert bestehen.
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Auf Wunsch gleich komplett
Statt der reinen Änderungsprüfung kann ich beim selben Termin die vollständige Wiederholungsprüfung durchführen – ganze Anlage, alle Geräte. Bei positivem Ergebnis gibt es Prüfbescheinigung und neue Plakette, und die nächsten 24 Monate beginnen neu.
Ist sie abgelaufen, gibt es kein positives Prüfergebnis – egal, wie gut der Rest der Anlage dasteht. Für Gasschläuche und Druckregler gilt eine andere Regel: Sie sind ab Herstelljahr plus zehn Jahre gegen neue Bauteile zu tauschen.
Tankflasche oder fest eingebauter Gastank?
Nach der DVGW G 607 sind das zwei verschiedene Behälterarten. Entscheidend sind Kennzeichnung, Zulassung und Art der Installation – und davon hängt ab, ob Sie zur Zulassungsstelle müssen.
Tankflasche
Zum Beispiel ALUGAS TravelMate und vergleichbare Behälter mit CE-Kennzeichnung nach Richtlinie 2014/68/EU – steht im Flaschenkasten wie eine Gasflasche.
- Zugelassen nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Wird nur befestigt und versiegelt, nicht verbaut
- Werkzeuglos entnehmbar
- Nach der G 607 den Flüssiggasflaschen zugeordnet – keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgesehen
- Prüffrist zehn Jahre
Fest eingebauter Gastank
Unterflurtank oder Tank in Flaschenform nach UN-Regelung 67 – fest am Fahrzeug installiert.
- Typgeprüft nach UN-Regelung 67
- Beim Einbau erlischt die Betriebserlaubnis
- Begutachtung nach § 21 StVZO erforderlich
- Muss in den Zulassungsdokumenten stehen – ohne Eintrag kein positives Prüfergebnis
- Tanks vor 2006: zusätzlich zehnjährige Prüfpflicht über eine Überwachungsstelle
- Für Tanks nach UN-Regelung 67 ist keine wiederkehrende Behälterprüfung vorgeschrieben
Tankflaschen – kurz & klar beantwortet
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69 € Festpreis inkl. Anfahrt in München · Prüfbescheinigung direkt vor Ort; bei vollständiger Erst- oder Wiederholungsprüfung zusätzlich die Prüfplakette.
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