Neu seit Juni 2026: Tankflaschen sind in der DVGW G 607 geregelt•Was ich prüfe →
Start / Leistungen / Tankflaschen

Tankflaschen im Wohnmobil – Prüfung nach DVGW G 607

Nachfüllbare Tankflaschen wie die Alugas TravelMate haben in vielen Gaskästen die Pfandflasche abgelöst. Seit Juni 2026 stellt die DVGW G 607 erstmals ausdrückliche Anforderungen an sie. Ich prüfe sie mit – 69 € Festpreis inklusive Anfahrt, mobil im Raum München.

Termine auch am Wochenende Samstag 8 bis 20 Uhr ohne Aufschlag · sonntags 10 bis 16 Uhr
DVGW G 607 (A) · Ausgabe Juni 2026

Was sich geändert hat – und warum das gut für Sie ist

Bis zur Ausgabe 2022 kamen nachfüllbare Tankflaschen im Regelwerk nicht ausdrücklich vor. Mit der Ausgabe Juni 2026 sind sie durchgehend geregelt.

Sie führt erstmals den Begriff Druckbehälter zur Selbstbefüllung ein und legt konkrete Anforderungen an Fixierung, Versiegelung, Füllanschluss und Ausstattung fest. Auch die Prüfbescheinigung enthält eigene Angaben für diese Behälter – von Hersteller und Baujahr über die werkzeuglose Entnahme bis zum Zustand des Siegels.

  • Einheitliche Anforderungen an Befestigung, Versiegelung und Füllanschluss – im Regelwerk nachlesbar
  • Eigene Felder in der Prüfbescheinigung – was geprüft wurde, steht schwarz auf weiß im Prüfbuch
  • Klare Prüffrist von zehn Jahren für den Behälter selbst
  • Kein Aufpreis – die Tankflasche wird im Rahmen der normalen G-607-Prüfung mitgeprüft

Übrigens: Ein nach UN-Regelung 67 zugelassener Tank in Flaschenform ist ausdrücklich keine Tankflasche in diesem Sinne, sondern gilt als Gastank – mit anderen Folgen. Dazu weiter unten mehr.

Tankflasche im Gaskasten eines Wohnmobils – Prüfung nach DVGW G 607
Prüfumfang

Was ich an der Tankflasche prüfe

  • Werkzeuglose Fixierung im Flaschen- oder Tankkasten. Gummiummantelte Stahlbänder mit Flügelschrauben sind ausdrücklich zulässig – entscheidend ist, dass der Behälter ohne Werkzeug entnommen werden kann
  • Versiegelung der Fixierung nach Herstellerangabe. Eine beschädigte Versiegelung oder das Entfernen des Behälters ist eine prüfpflichtige Änderung. Nach bestandener Prüfung bringe ich ein neues Siegel an und dokumentiere es
  • Sicherheitskupplung in der Füllanschlussleitung zwischen Behälter und Außenfüllanschluss
  • Füllanschluss außen am Fahrzeug, mindestens 500 mm Abstand zu Lüftungseinrichtungen des Wohnraums, zu öffnenden Fensterteilen und jedem Abgasaustritt
  • Füllanschlussleitung nach UN-Regelung Nr. 67 – sie darf nicht durch den Wohnraum geführt sein
  • Hochdruckschlauch zum Druckregelgerät stetig steigend verlegt
  • Vollständige Ausstattung: 80-%-Füllstoppventil, Füllstandsanzeiger, manuelles oder ferngesteuertes Absperrventil, Füllanschluss, Füllanschlussleitung mit Sicherheitskupplung und Sicherheitsventil. Geprüft wird, dass diese Bauteile vorhanden sind
  • Die drei vorgeschriebenen Hinweise im Flaschenkasten: „Druckbehälter darf nicht entfernt werden.“ · „Betankung nur im fixierten Zustand zulässig.“ · „Versiegelung des Einbaus nicht zerstören.“
  • Herstellungsjahr und Prüffrist des Behälters. Die Prüffrist beträgt zehn Jahre – danach ist kein positives Prüfergebnis mehr möglich

Dazu kommt die komplette übrige Anlage: Dichtheitsprüfung mit rund 150 mbar Luft – nach fünf Minuten Wartezeit für den Temperaturausgleich darf der Druck in weiteren fünf Minuten um höchstens 5 mbar fallen, bei einem Prüfvolumen von mindestens 700 cm³ –, Sichtprüfung von Leitungen, Reglern, Schläuchen und Gaskasten sowie die Funktionsprüfung aller Gasgeräte inklusive Brennprobe und Zündsicherung. Insgesamt 30 bis 45 Minuten.

Nach Einbau, Austausch oder gelöster Befestigung

Das ist der Punkt, den die meisten nicht auf dem Schirm haben – und der Ärger spart, wenn man ihn vorher kennt.

  • Einbau, Austausch, gelöste Befestigung

    Jeder dieser Eingriffe ist nach Abschnitt 4.6.2 eine prüfpflichtige Änderung – auch das bloße Lösen der Halterung.

  • Dichtheits- und Funktionsprüfung

    Die Anlage wird auf Dichtheit geprüft, die betroffenen Gasgeräte auf ihre Funktion. Das Ergebnis kommt in eine Prüfbescheinigung.

  • Der Turnus läuft weiter

    Diese reine Änderungsprüfung ersetzt die Wiederholungsprüfung nicht – und bringt auch keine neue Plakette. Der 24-Monats-Turnus bleibt unverändert bestehen.

  • Auf Wunsch gleich komplett

    Statt der reinen Änderungsprüfung kann ich beim selben Termin die vollständige Wiederholungsprüfung durchführen – ganze Anlage, alle Geräte. Bei positivem Ergebnis gibt es Prüfbescheinigung und neue Plakette, und die nächsten 24 Monate beginnen neu.

Ein Wort zum Tanken: Das Befüllen von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen ist in Deutschland nach Auskunft des Deutschen Verbands Flüssiggas derzeit nicht zulässig. Eine Regeländerung ist in Vorbereitung, aber nicht verabschiedet. Auf die Prüfung hat das keinen Einfluss – ich sage es nur, damit Sie es nicht erst an der Zapfsäule erfahren.
10Jahre Prüffrist für den Druckbehälter

Ist sie abgelaufen, gibt es kein positives Prüfergebnis – egal, wie gut der Rest der Anlage dasteht. Für Gasschläuche und Druckregler gilt eine andere Regel: Sie sind ab Herstelljahr plus zehn Jahre gegen neue Bauteile zu tauschen.

24Monate Prüfturnus
500mm Mindestabstand am Füllanschluss
Nicht verwechseln

Tankflasche oder fest eingebauter Gastank?

Nach der DVGW G 607 sind das zwei verschiedene Behälterarten. Entscheidend sind Kennzeichnung, Zulassung und Art der Installation – und davon hängt ab, ob Sie zur Zulassungsstelle müssen.

Flüssiggastank

Fest eingebauter Gastank

Unterflurtank oder Tank in Flaschenform nach UN-Regelung 67 – fest am Fahrzeug installiert.

  • Typgeprüft nach UN-Regelung 67
  • Beim Einbau erlischt die Betriebserlaubnis
  • Begutachtung nach § 21 StVZO erforderlich
  • Muss in den Zulassungsdokumenten stehen – ohne Eintrag kein positives Prüfergebnis
  • Tanks vor 2006: zusätzlich zehnjährige Prüfpflicht über eine Überwachungsstelle
  • Für Tanks nach UN-Regelung 67 ist keine wiederkehrende Behälterprüfung vorgeschrieben
Häufige Fragen

Tankflaschen – kurz & klar beantwortet

Nein. Sie ist Teil der normalen G-607-Prüfung, die alle zwei Jahre fällig ist – ohne Aufpreis. Ein zusätzlicher Termin wird nur nach dem Einbau oder nach einem Austausch des Behälters fällig, weil das eine prüfpflichtige Änderung ist. Diese Änderungsprüfung ersetzt die Wiederholungsprüfung aber nicht und bringt keine neue Plakette – der 24-Monats-Turnus läuft weiter.
69 € Festpreis inklusive Anfahrt in München – derselbe Preis wie bei jeder Gasprüfung am Wohnmobil oder Wohnwagen. Die Tankflasche macht die Prüfung nicht teurer.
Druckbehälter zur Selbstbefüllung unterliegen einer zehnjährigen Prüffrist. Ist sie abgelaufen, kann ich kein positives Prüfergebnis erteilen – unabhängig davon, wie gut der Rest der Anlage dasteht. Dasselbe gilt übrigens für Gasschläuche und Druckregler ab Herstelljahr plus zehn Jahre.
Der Einbau muss der DIN EN 1949 und den Vorgaben der G 607 entsprechen; wer ihn ausführt, schreibt das Regelwerk nicht vor. Entscheidend ist: Der Einbau ist eine prüfpflichtige Änderung. Vor der Wiederinbetriebnahme sind Dichtheits- und Funktionsprüfung fällig, mit Prüfbescheinigung.
Nach der G 607 zählen Druckbehälter zur Selbstbefüllung zu den Flüssiggasflaschen, nicht zu den Flüssiggastanks – eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dafür nicht vorgesehen. Anders beim fest eingebauten Gastank: Der muss in den Zulassungsdokumenten stehen, sonst darf ich die Prüfung nicht positiv abschließen.
Derzeit nicht. Das Befüllen von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen ist in Deutschland nach Auskunft des Deutschen Verbands Flüssiggas (Stand Juli 2026) nicht zulässig; eine Regeländerung ist in Vorbereitung, aber nicht verabschiedet. Auf das Prüfergebnis hat das keinen Einfluss.
Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) – ich muss die Fahrzeug-Identifizierungsnummer abgleichen. Dazu die letzte Prüfbescheinigung beziehungsweise das Prüfbuch, eine angeschlossene Gasflasche oder gefüllte Tankflasche, einen ausgeräumten Gaskasten und Zugang zu allen Gasgeräten.

Tankflasche im Gaskasten? Termin sichern.

Ob turnusmäßige Gasprüfung am Wohnmobil oder frisch eingebaute Tankflasche – ich komme zu Ihnen. Online buchen dauert keine 2 Minuten, kostenlos stornierbar bis 24 h vorher.

69 € Festpreis inkl. Anfahrt in München · Prüfbescheinigung direkt vor Ort; bei vollständiger Erst- oder Wiederholungsprüfung zusätzlich die Prüfplakette.
Endpreise gem. § 19 UStG (Kleinunternehmer, keine MwSt.-Ausweisung). Bezahlung direkt vor Ort – bar oder per Karte (Girocard, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay).

WhatsApp Termin buchen