Gut zu wissen: Seit 19.06.2025 ist die Gasprüfung Pflicht (§ 60 StVZO) – alle 2 Jahre•Was das für Sie heißt →
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Gasprüfung Pflicht: Wie oft, welche Frist, welches Bußgeld?

Die Rechtslage seit Juni 2025 – verständlich erklärt für Wohnmobil, Wohnwagen und Camper. Ohne Juristendeutsch, aber mit Paragraf.

Autor: Thomas Walter, anerkannter Sachkundiger G 607Stand: September 2026Lesezeit: 7 Minuten

Kurz gesagt: Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach G 607 für Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage wieder gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO). Sie ist alle 24 Monate fällig, außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen an der Anlage. Sie läuft unabhängig von der Hauptuntersuchung: Der HU-Prüfer verlangt sie nicht, aber bei einer Verkehrskontrolle drohen 15 bis 60 € Bußgeld, und im Schadenfall fragt die Versicherung nach der Bescheinigung.

Die Rechtslage seit 19. Juni 2025

Bis 2020 war die Gasprüfung Teil der Hauptuntersuchung: Ohne gültige G-607-Bescheinigung gab es keine HU-Plakette. Weil in der Pandemie Prüfkapazitäten fehlten, wurde die Kopplung ausgesetzt und im April 2022 ganz aus der HU gestrichen. Zwei Jahre lang gab es damit faktisch keine Prüfpflicht – viele Anlagen wurden seitdem nicht mehr angesehen.

Das hat der Gesetzgeber korrigiert: Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die Prüfung seit dem 19. Juni 2025 als eigenständige Pflicht in § 60 StVZO verankert. Geprüft wird nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607, und zwar durch anerkannte Sachkundige – also geschulte Prüfer mit Sachkundenachweis, nicht die Werkstatt um die Ecke ohne Zulassung. Wer am Stichtag keinen gültigen Nachweis hatte, musste die Prüfung bis dahin nachholen.

Wie oft ist die Gasprüfung fällig?

AnlassWann
Wiederkehrende Prüfungalle 24 Monate ab Prüfdatum
Erstinbetriebnahmevor der ersten Nutzung – beim Neufahrzeug meist ab Werk erledigt (Bescheinigung im Bordbuch)
Änderung oder Reparatur an der Anlagevor der Wiederinbetriebnahme – z. B. neuer Kocher, neue Heizung, Tankflasche, verlegte Leitungen
Nach längerer Stilllegungvor der Wiederinbetriebnahme, wenn die letzte Prüfung älter als zwei Jahre ist

Die 24 Monate laufen ab dem Datum der letzten Prüfung – nicht ab der HU, nicht ab dem Saisonstart. Ein Tausch von Schlauch oder Druckregler während der Prüfung löst keine neue Frist aus; er ist Teil der regulären Instandhaltung.

Gasprüfung und HU: zwei getrennte Pflichten

Die häufigste Frage in meinem Alltag: „Brauche ich die Gasprüfung für den TÜV?" Die Antwort ist nein – und trotzdem ja. Der HU-Prüfer verlangt seit 2022 keine Gasbescheinigung mehr und vergibt die HU-Plakette auch ohne. Die Gasprüfung ist aber eine eigene gesetzliche Pflicht, die neben der HU läuft. Sie wird nicht von der Prüfstelle kontrolliert, sondern von der Polizei bei Verkehrskontrollen – und im Ernstfall von Ihrer Versicherung.

Praktisch heißt das: Die beiden Termine dürfen auseinanderfallen. Viele Fahrzeughalter lassen die Gasprüfung trotzdem im HU-Rhythmus machen, weil es einfacher zu merken ist. Nötig ist es nicht.

Bußgeld und Folgen bei abgelaufener Prüfung

Wer die Frist überzieht, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Es ist wie beim HU-Versäumnis gestaffelt: 15 € bei bis zu vier Monaten Überschreitung, 25 € bis acht Monate und 60 € darüber. Punkte gibt es nicht.

Das Bußgeld ist allerdings das kleinere Risiko. Ernster wird es bei einem Schaden – Brand, Verpuffung, Kohlenmonoxid. Dann prüft die Versicherung, ob die Anlage ordnungsgemäß gewartet war. Eine abgelaufene oder fehlende Prüfung kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, und der Versicherer kann die Leistung kürzen. Auf Campingplätzen und bei Fähren wird zudem immer öfter die Plakette verlangt, bevor das Fahrzeug auf den Platz oder an Bord darf.

Unabhängig vom Gesetz: Gasschläuche und Druckregler haben eine Lebensdauer von zehn Jahren, und die häufigsten Mängel – poröser Schlauch, undichte Verschraubung, blockierte Belüftung – sieht man von außen nicht. Die Prüfung findet sie, bevor Sie es merken.

Für wen die Pflicht gilt – und für wen nicht

  • Wohnmobile und Kastenwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage: Pflicht nach § 60 StVZO – egal ob 3,5 t oder 7,5 t, ob Heizung, Kocher oder nur Kühlschrank.
  • Wohnwagen: Pflicht, sobald eine Gasanlage fest eingebaut ist. Die Prüfung läuft genauso wie beim Wohnmobil – Details zur Wohnwagen-Prüfung.
  • Camper mit Tankflasche oder Gastank: zusätzlich zur G 607 hat der Druckbehälter selbst eine Prüffrist von zehn Jahren – mehr zur Tankflaschen-Prüfung.
  • Ausbauten mit Kartuschenkocher oder loser Campingflasche, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind: keine Anlage im Sinne der G 607, daher keine Prüfpflicht. Sobald eine Leitung fest verlegt ist, gilt die Pflicht.
  • Imbisswagen, Foodtrucks und Marktstände: nicht § 60 StVZO, sondern die DGUV Regel 110-010 – Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend, in der Regel alle zwei Jahre, je nach Gefährdungsbeurteilung häufiger. Zur gewerblichen Prüfung.

Nachweis: Plakette, Prüfbuch, Bescheinigung

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie drei Dinge:

  1. Die Prüfplakette am Fahrzeugheck, in der Nähe des Kennzeichens. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit – wie die HU-Plakette.
  2. Den Eintrag ins Prüfbuch (das gelbe Heft) oder – bei neueren Fahrzeugen – eine Prüfbescheinigung im A4-Format. Beides gehört ins Fahrzeug, denn bei einer Kontrolle muss der Nachweis vorgezeigt werden.
  3. Bei einem Mangel statt der Plakette einen Mängelbericht, mit dem Sie die Reparatur beauftragen und die Nachprüfung machen lassen.

Ist das Prüfbuch verloren oder voll, wird bei der Prüfung ein neues angelegt. Die Anlage muss dafür einmal komplett erfasst werden – Hersteller, Regler, Leitungen, Geräte –, deshalb dauert der erste Termin etwas länger.

Fälligkeit ablesen und Frist berechnen

Die Plakette am Heck zeigt die Fälligkeit: Der Pfeil bzw. die Markierung steht auf dem Monat, die Jahreszahl in der Mitte. Fehlt die Plakette, steht das Datum der letzten Prüfung im Prüfbuch – rechnen Sie zwei Jahre dazu. Wenn Sie es nicht mehr wissen, ist die Antwort einfach: Dann ist die Prüfung fällig.

Ich empfehle, den Termin vor der Saison zu legen. Im März und April sind die Prüfer ausgebucht; im Herbst und Winter bekommen Sie kurzfristig einen Termin, und die zwei Jahre laufen ab Prüfdatum – Sie verschenken also nichts. Wer möchte, trägt sich unten in meine Erinnerung ein und bekommt einen Monat vor Fälligkeit eine E-Mail.

Thomas Walter, GasCheck MUC

Thomas Walter prüft als anerkannter Sachkundiger nach DVGW G 607 (DVFG) Gasanlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen und Imbisswagen – mobil in München und Umland. Mehr über mich

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung der Flüssiggasanlage nach DVGW G 607 in § 60 StVZO vorgeschrieben – für Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauter Gasanlage, alle 24 Monate.
Nein. Die Gasprüfung ist seit 2022 nicht mehr Teil der Hauptuntersuchung; Sie bekommen die HU-Plakette auch ohne. Sie ist aber eine eigenständige gesetzliche Pflicht, die bei Verkehrskontrollen und im Versicherungsfall geprüft wird.
Gestaffelt nach Fristüberschreitung: 15 € bis vier Monate, 25 € bis acht Monate, 60 € bei mehr als acht Monaten. Punkte in Flensburg gibt es nicht. Das größere Risiko ist die Leistungskürzung der Versicherung im Schadenfall.
Ja. § 60 StVZO gilt für alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage, also auch für Wohnwagen. Prüfumfang und Preis sind dieselben wie beim Wohnmobil.
Sobald eine Gasanlage fest eingebaut ist – Flasche im Gaskasten, feste Leitung zum Kocher oder zur Heizung –, ja. Ein loser Kartuschenkocher ohne feste Leitung fällt nicht unter die G 607. Selbstausbauten brauchen vor der ersten Nutzung eine Erstprüfung; dabei wird auch ein Prüfbuch angelegt.
Nur anerkannte Sachkundige nach DVGW G 607 – geschult und geprüft über den DVFG, den ZKF oder den ZDK. Das sind Prüforganisationen, Caravan-Fachbetriebe und mobile Prüfer mit Sachkundenachweis. Eine Liste führt der DVFG unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.
Nichts Dramatisches – lassen Sie die Prüfung einfach nachholen. Die neue Frist läuft dann ab dem neuen Prüfdatum. Bis dahin sollten Sie die Anlage nicht nutzen und bei Kontrollen mit dem Bußgeld rechnen.

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