Die Rechtslage seit 19. Juni 2025
Bis 2020 war die Gasprüfung Teil der Hauptuntersuchung: Ohne gültige G-607-Bescheinigung gab es keine HU-Plakette. Weil in der Pandemie Prüfkapazitäten fehlten, wurde die Kopplung ausgesetzt und im April 2022 ganz aus der HU gestrichen. Zwei Jahre lang gab es damit faktisch keine Prüfpflicht – viele Anlagen wurden seitdem nicht mehr angesehen.
Das hat der Gesetzgeber korrigiert: Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die Prüfung seit dem 19. Juni 2025 als eigenständige Pflicht in § 60 StVZO verankert. Geprüft wird nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607, und zwar durch anerkannte Sachkundige – also geschulte Prüfer mit Sachkundenachweis, nicht die Werkstatt um die Ecke ohne Zulassung. Wer am Stichtag keinen gültigen Nachweis hatte, musste die Prüfung bis dahin nachholen.
Wie oft ist die Gasprüfung fällig?
| Anlass | Wann |
|---|---|
| Wiederkehrende Prüfung | alle 24 Monate ab Prüfdatum |
| Erstinbetriebnahme | vor der ersten Nutzung – beim Neufahrzeug meist ab Werk erledigt (Bescheinigung im Bordbuch) |
| Änderung oder Reparatur an der Anlage | vor der Wiederinbetriebnahme – z. B. neuer Kocher, neue Heizung, Tankflasche, verlegte Leitungen |
| Nach längerer Stilllegung | vor der Wiederinbetriebnahme, wenn die letzte Prüfung älter als zwei Jahre ist |
Die 24 Monate laufen ab dem Datum der letzten Prüfung – nicht ab der HU, nicht ab dem Saisonstart. Ein Tausch von Schlauch oder Druckregler während der Prüfung löst keine neue Frist aus; er ist Teil der regulären Instandhaltung.
Gasprüfung und HU: zwei getrennte Pflichten
Die häufigste Frage in meinem Alltag: „Brauche ich die Gasprüfung für den TÜV?" Die Antwort ist nein – und trotzdem ja. Der HU-Prüfer verlangt seit 2022 keine Gasbescheinigung mehr und vergibt die HU-Plakette auch ohne. Die Gasprüfung ist aber eine eigene gesetzliche Pflicht, die neben der HU läuft. Sie wird nicht von der Prüfstelle kontrolliert, sondern von der Polizei bei Verkehrskontrollen – und im Ernstfall von Ihrer Versicherung.
Praktisch heißt das: Die beiden Termine dürfen auseinanderfallen. Viele Fahrzeughalter lassen die Gasprüfung trotzdem im HU-Rhythmus machen, weil es einfacher zu merken ist. Nötig ist es nicht.
Bußgeld und Folgen bei abgelaufener Prüfung
Wer die Frist überzieht, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Es ist wie beim HU-Versäumnis gestaffelt: 15 € bei bis zu vier Monaten Überschreitung, 25 € bis acht Monate und 60 € darüber. Punkte gibt es nicht.
Das Bußgeld ist allerdings das kleinere Risiko. Ernster wird es bei einem Schaden – Brand, Verpuffung, Kohlenmonoxid. Dann prüft die Versicherung, ob die Anlage ordnungsgemäß gewartet war. Eine abgelaufene oder fehlende Prüfung kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, und der Versicherer kann die Leistung kürzen. Auf Campingplätzen und bei Fähren wird zudem immer öfter die Plakette verlangt, bevor das Fahrzeug auf den Platz oder an Bord darf.
Für wen die Pflicht gilt – und für wen nicht
- Wohnmobile und Kastenwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage: Pflicht nach § 60 StVZO – egal ob 3,5 t oder 7,5 t, ob Heizung, Kocher oder nur Kühlschrank.
- Wohnwagen: Pflicht, sobald eine Gasanlage fest eingebaut ist. Die Prüfung läuft genauso wie beim Wohnmobil – Details zur Wohnwagen-Prüfung.
- Camper mit Tankflasche oder Gastank: zusätzlich zur G 607 hat der Druckbehälter selbst eine Prüffrist von zehn Jahren – mehr zur Tankflaschen-Prüfung.
- Ausbauten mit Kartuschenkocher oder loser Campingflasche, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind: keine Anlage im Sinne der G 607, daher keine Prüfpflicht. Sobald eine Leitung fest verlegt ist, gilt die Pflicht.
- Imbisswagen, Foodtrucks und Marktstände: nicht § 60 StVZO, sondern die DGUV Regel 110-010 – Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend, in der Regel alle zwei Jahre, je nach Gefährdungsbeurteilung häufiger. Zur gewerblichen Prüfung.
Nachweis: Plakette, Prüfbuch, Bescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie drei Dinge:
- Die Prüfplakette am Fahrzeugheck, in der Nähe des Kennzeichens. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit – wie die HU-Plakette.
- Den Eintrag ins Prüfbuch (das gelbe Heft) oder – bei neueren Fahrzeugen – eine Prüfbescheinigung im A4-Format. Beides gehört ins Fahrzeug, denn bei einer Kontrolle muss der Nachweis vorgezeigt werden.
- Bei einem Mangel statt der Plakette einen Mängelbericht, mit dem Sie die Reparatur beauftragen und die Nachprüfung machen lassen.
Ist das Prüfbuch verloren oder voll, wird bei der Prüfung ein neues angelegt. Die Anlage muss dafür einmal komplett erfasst werden – Hersteller, Regler, Leitungen, Geräte –, deshalb dauert der erste Termin etwas länger.
Fälligkeit ablesen und Frist berechnen
Die Plakette am Heck zeigt die Fälligkeit: Der Pfeil bzw. die Markierung steht auf dem Monat, die Jahreszahl in der Mitte. Fehlt die Plakette, steht das Datum der letzten Prüfung im Prüfbuch – rechnen Sie zwei Jahre dazu. Wenn Sie es nicht mehr wissen, ist die Antwort einfach: Dann ist die Prüfung fällig.
Ich empfehle, den Termin vor der Saison zu legen. Im März und April sind die Prüfer ausgebucht; im Herbst und Winter bekommen Sie kurzfristig einen Termin, und die zwei Jahre laufen ab Prüfdatum – Sie verschenken also nichts. Wer möchte, trägt sich unten in meine Erinnerung ein und bekommt einen Monat vor Fälligkeit eine E-Mail.